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Ab August ehrenamtliche/r Gleichstellungsbeauftragte/r gesucht

In Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen engagieren sich ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 41 Kommunalverfassung MV.

Der Landkreis sowie die Ämter, Gemeinden und Städte haben die gesetzliche Pflicht die Gleichberechtigung in der Politik, der Verwaltung und den Kommunen umzusetzen. Ein Gleichstellungsbeauftragter hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der Verwaltung und in den Kommunen insgesamt beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz.

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Nadine Hansch per E-Mail n.hansch@amt-goldberg-mildenitz.de oder telefonisch 038736 820-40.