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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Goldberg Mildenitz – Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A und B

Die bisherige Bewertung im Grundsteuerrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund ist das Grundsteuer-Reformgesetz erlassen worden. Im Zuge der Reformierung der Grundsteuer erfolgte eine neue Hauptveranlagung aller Grundstücke mit Wirkung zum 01. Januar 2025.

Durch die Reform sollen Gemeinden nicht besser oder schlechter gestellt werden, es soll lediglich die verfassungsmäßige Erhebung der Grundsteuer sichergestellt werden. Daher ist im Rahmen der Hauptveranlagung aufgrund der Bestimmungen nach Landesgesetz (GemGrStZustÜHebG M-V) ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Dazu ist das rechnerische Aufkommen nach den Grundsteuermessbeträgen 2025 mit dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das die Gemeinde im Haushaltsplan 2024 veranschlagt hat. Als aufkommensneutraler Hebesatz ergibt sich dann der Prozentsatz, bei dem die Gesamtsumme des Grundsteueraufkommens für die Gemeinde gleich bleibt.

Die Berechnung des aufkommensneutralen Hebesatzes wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 GemGrStZustÜHebG M-V bekanntgemacht:

Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
 DobbertinNeu PoserinTechentinMestlinGoldberg
Haushaltsansatz 202420.300,00 €19.600,00 €41.300,00 €36.900,00 €60.200,00 €
Messbeträge 20258.874,52 €6.970,61 €12.410,05 €11.540,38 €18.397,96 €
Hebesatz 2024330%339%335%339%343%
Aufkommensneutraler Hebesatz 2025229%281%333%320%327%
Hebesatz 2025338%339%338%339%343%
Grundsteuer B – sonstige Grundstücke
 DobbertinNeu PoserinTechentinMestlinGoldberg
Haushaltsansatz 202493.100,00 €90.900,00 €69.000,00 €78.800,00 €431.900,00 €
Messbeträge 202520.853,87 €17.996,01 €16.044,36 €14.450,96 €68.718,77 €
Hebesatz 2024380%427%438%427%427%
Aufkommensneutraler Hebesatz 2025446%505%430%545%629%
Hebesatz 2025438%438%438%500%490%

Jede Gemeinde kann im Rahmen ihrer Finanzautonomie den Steuerhebesatz abweichend vom aufkommensneutralen Hebesatz festsetzen. Die für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Hebesätze sind in der Darstellung deshalb ergänzt. Die jeweiligen Satzungen, mit denen die Hebesätze festgelegt wurden, finden Sie unter: https://amt-goldberg-mildenitz.de/buergerservice/ortsrecht-satzungen/

Neben dem Hebesatz hat der Grundsteuermessbetrag, der durch die Finanzverwaltung ermittelt wird, einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Grundsteuerbelastung der Steuerpflichtigen. Der Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Grundstücksverhältnissen, die von den Grundstückseigentümern über das ELSTER-Verfahren erklärt worden sind.

Im Auftrag
gez.
Daniel Schewe
Amtsleiter Finanzen