Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen grippeähnliche Erkrankungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen (Leginoellose) verursachen können. Sie kommen weltweit im Wasser vor und können sich bei Temperaturen von 25 °C bis 45 °C in der Trinkwasserinstallation optimal vermehren. Je weniger Wasser entnommen wird, desto länger steht das Wasser in den Rohren und desto höhere Bakterienkonzentrationen können sich bilden. Eine Absenkung der Warmwassertemperatur in Trinkwassererwärmern auf unter 60 °C fördert zusätzlich das Risiko zur Legionellenvermehrung, da erst Temperaturen über 60 °C das Wachstum der Legionellen hemmen.
Legionellen werden durch fein zerstäubtes, vernebeltes Wasser (Aerosole), z. B. durch Duscharmaturen, übertragen. Die mit Legionellen belasteten Aerosole können sich in der Luft verbreiten und so eingeatmet werden. Sie wurden 1977 in der Klimaanlage eines Tagungshotel entdeckt, nachdem 182 Veteranen der „Amerikanischen Legion“ (daher der Name Legionellen) nach einer Versammlung in dem Tagungshotel erkrankten. Von den 180 Erkrankten starben 29 Personen an der Infektion.
Beim Trinken von erregerhaltigem Wasser besteht in der Regel keine Infektionsgefahr, da die Legionellen im Magen von der Magensäure abgetötet werden. In seltenen Fällen erfolgte die Ansteckung, wenn kontaminiertes Wasser beim Verschlucken in die Luftröhre gelangte. Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen.
Verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung einer Trinkwasserinstallation auf Legionellen ist der jeweilige Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (§ 31 der Trinkwasserverordnung-TrinkwV). Ein- oder Zweifamilienhäuser sind von dieser Überprüfung ausgenommen.
Akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstellen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Beprobungen durchführen dürfen, sind im Internet veröffentlicht unter
Alle Verbraucher sind über die Untersuchungsergebnisse zu informieren (§ 45 der TrinkwV).
Der Fachdienst Gesundheit ist über die Untersuchungsergebnisse zu informieren, wenn der Grenzwert von 100 KBE/100 ml in einer Wasserprobe erreicht ist. In der Regel erfolgt dies über die Trinkwasseruntersuchungsstellen, die dazu verpflichtet sind.
Die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Fachgebietes Hygiene sind zu diesem Thema wie folgt zu erreichen: Telefon: 03871-7225303, E-Mail: FD53@kreis-lup.de