Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass gemäß § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch jeder Eigentümer verpflichtet ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu kennzeichnen. Anträge auf Erteilung einer Hausnummer sind beim Amt Goldberg-Mildenitz – Liegenschaften, Lange Straße 67, 19399 Goldberg einzureichen.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes sowohl für den Bürger als auch für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Liegenschaften
Amt Goldberg-Mildenitz
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