Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern geltende Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflanzAbfL VO M-V) gestattet
vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober
Werktags (nicht sonntags oder feiertags) jeweils 2 Stunden täglich
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Eine Entsorgung über die Wertstoffhöfe und der Biotonne der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR und
- eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
- Pflanzliche Abfälle zu zerkleinern und auf dem eigenen Grundstück bis zur Entsorgung zwischenzulagern.
- Es handelt sich um pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 300 Metern zu Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen.
Es handelt sich hierbei, um eine Ausnahmeregelung. Wer somit pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Verbrennen von Sperrmüll, Altreifen, Bauabfällen, Altöl und Ähnlichem eine illegale Abfallentsorgung darstellt, die als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet wird.
Die zur Verbrennung vorgesehenen Abfälle sind erst unmittelbar vor der Verbrennung aufzuschichten bzw. umzuschichten, um Kleintiere nicht zu gefährden. Es dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden (es darf keine starke Rauchentwicklung entstehen, daher darf nicht unmittelbar nach dem frischen Schnitt verbrannt werden).
Ebenfalls müssen auch die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten und eine Belästigung der Nachbarn und des Straßenverkehrs ausgeschlossen werden.
Auskunft zum Verbrennen von Grünabfällen und die Überwachung der Durchführung obliegt dem Fachdienst Immissionsschutz/Abfall als untere Abfallbehörde. Bei Fragen und Anzeigen nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern: 03871 722-6701/-6702.
Ihr Amt für Bürgerservice