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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.amt-goldberg-mildenitz.de. Das Amt Goldberg-Mildenitz ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit:

Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Richtlinie (EU) des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V

Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen vom 29.05.2021

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V

Verordnung über barrierefreie Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz vom 14.12.2020

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Das ist bereits barrierefrei:

• Die Website kann von Screenreadern wiedergegeben und mittels Tastaturbefehlen bedient werden. • Das Seitenlayout ist hinsichtlich der Platzierung von Inhalten deutlich strukturiert. • Wir verwenden Tabellen nur zur Darstellung von tabellarischen Informationen und nicht zur Layoutgestaltung. • Wir nutzen veränderbare Schriftgrößen (einstellbar über das Schriftmenü Ihres Browsers). • Responsive Design: Unsere Websites sind optimiert für mobile Endgeräte. • Auf mobilen Geräten lassen sich Telefonnummern direkt auswählen und anrufen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.01.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Kontakt
Amt Goldberg-Mildenitz Amt Goldberg-Mildenitz
Lange Straße 67 Lange Straße 67
19399 Goldberg 19399 Goldberg
038736 8200 038736 8200
info@amt-goldberg-mildenitz.de info@amt-goldberg-mildenitz.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung. • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung. • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit. Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de Per Post an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385 588 193 44 Telefax: 0385 588 197 03 Website: www.barrierefreies-web-mv.de Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Beschwerdeformular nach §14 LBGG M-V