Sie greifen hier auf ausfüllbare Formulare des Amtes Goldberg-Mildenitz zu.
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Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Laut KiföG haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle. Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten.
Die Bedarfsprüfung für einen Betreuungsplatz sowohl für Kita als auch für die Hortbetreuung erfolgt durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Jugend.
https://www.kreis-lup.de/Verwaltung/Über-uns/Wer-macht-was-/Fachdienst-Jugend/Kindertagesstätten-und-Tagespflegen/