Sie greifen hier auf ausfüllbare Formulare des Amtes Goldberg-Mildenitz zu.
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Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Laut KiföG haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle. Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.
Die Unterlagen können persönlich (zu den Sprechzeiten), per Mail oder postalisch im Amt Goldberg-Mildenitz eingereicht werden.
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