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Onlinedienste & Formulare

Sie greifen hier auf ausfüllbare Formulare des Amtes Goldberg-Mildenitz zu. 

Amt für Bürgerservice

Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Laut KiföG haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle. Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten.

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.

Die Unterlagen können persönlich (zu den Sprechzeiten), per Mail oder postalisch im Amt Goldberg-Mildenitz eingereicht werden.

 

Amt für Finanzen

Amt für Zentrale Dienste/Gemeindeentwicklung