Das Ortsrecht ist einerseits das subjektive Recht einer kommunalen Gebietskörperschaft (inbs. Gemeinde), Satzungen zu erlassen. Andererseits ist es als objektives Recht die Gesamtheit der derart erlassenen Satzungen. Das Ortsrecht ist Ausfluss der Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Gemeinden können Satzungen erlassen. Hierbei handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Hier stehen Ihnen die Satzungen, Verordnungen und Richtlinien des Amtes Goldberg-Mildenitz zur Information oder Download zur Verfügung.