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Baurecht & Bauleitpläne

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Stadt oder Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetze können sie dadurch ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Dabei unterliegen sie jedoch der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Bauleitpläne nach Gemeinden

Bauleitpläne Goldberg

Einleitung eines förmlichen Bauleitverfahrens für die Fläche der Kleingartenanlage „Schwarzer Weg“ Grundsatzbeschluss

Gemeinden Dobbertin / Neu Poserin