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Baurecht der Gemeinde Techentin

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Stadt oder Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetzte können sie dadurch ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Dabei unterliegen sie jedoch der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Amtliche Bekanntmachungen Bauleitplanungen

Rechtswirksame Bauleitpläne

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Hof Hagen Techentin

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Langenhagen Techentin

Innenbereichs- und Abrundungssatzung Techentin, einschl. OT Below, Zidderich, Augzin, Mühlenhof Techentin

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 – Erzeugung erneuerbarer Energien im Bereich Biogasanlage Sehlsdorfer Weg 2 Techentin

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 – Solarstromanlage Techentin Techentin