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Ausschreibungen & Vergaben

Das deutsche und auch europäische Vergaberecht regelt die Pflichten eines Auftraggebers zur Durchführung transparenter Vergabeverfahren. So hat die Stadt oder Gemeinde bei beabsichtigten Ausschreibungen, welche nicht öffentlich bzw. mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, über den Auftraggeber, Art und Umfang der Leistung, den Ort der Leistungserbringung sowie den voraussichtlichen Leistungszeitraum vorab zu informieren. Diese Information ist jedoch keine Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Bewerbung. Nach erfolgreich durchgeführten Vergabeverfahren hat der Auftraggeber über die Auftragsvergabe durch Mitteilung des beauftragten Unternehmens zu informieren.

Nationale Ausschreibungen / Vergaben

Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information über eine beabsichtigte Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Information nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

 

Information über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens

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EU-weite Ausschreibungen

derzeit keine EU-weiten Ausschreibungen

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