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Baurecht der Stadt Goldberg

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Stadt oder Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetzte können sie dadurch ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Dabei unterliegen sie jedoch der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Amtliche Bekanntmachungen Bauleitplanungen

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Rechtswirksame Bauleitpläne

Bebauungsplan Nr. 2 – Wendisch Waren – Produktionsstätte Ber-Bek und 3 WE Goldberg

Bebauungsplan Nr. 6 – Speckenweg (neu Mecklenburger Ring) Goldberg

Bebauungsplan Nr. 10 – Lebensmittelmarkt auf dem Gelände Rolacks Kuhle Goldberg

Bebauungsplan Nr. 11 – Photovoltaikanlage an der Raiffeisenstraße Goldberg

Bebauungsplan Nr. 13 – Wohn-/Pflegeheim nordöstlich der Wetterstation Goldberg

Bebauungsplan Nr. 14 – Wohnquartier „Stahlbad“ der Stadt Goldberg – Bekanntmachung der Planaufstellung Goldberg

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Diestelow, Grambow, Sehlsdorf Goldberg

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Steinbeck Goldberg

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Wendisch Waren Goldberg

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Woosten Goldberg

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 3 – Sozialer Wohnungsbau Speckenweg Goldberg

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8 – 1. Änderung – Einzelhandelszentrum B192 neben Lidl Markt Goldberg

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 10 – für das Grundstück Fischerklause Goldberg