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Baurecht der Gemeinde Neu Poserin

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Stadt oder Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetzte können sie dadurch ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Dabei unterliegen sie jedoch der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Amtliche Bekanntmachungen Bauleitplanungen

Bekanntmachung der Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Rechtswirksame Bauleitpläne

Bebauungsplan Nr. 3 – 1. Änderung – Feriensiedlung Langhagensee (Wooster Teerofen) Neu Poserin

Innenbereichs- und Abrundungssatzung 1. Änderung OT Sandhof Neu Poserin