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Baurecht der Gemeinde Dobbertin

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Stadt oder Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetzte können sie dadurch ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Dabei unterliegen sie jedoch der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Amtliche Bekanntmachungen Bauleitplanungen

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Rechtswirksame Bauleitpläne

Bebauungsplan Nr. 1 – Am Wiesengrund Dobbertin

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Dobbin Dobbertin

Innenbereichs- und Abrundungssatzung OT Spendin Dobbertin