Für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen und können sich „Nichtangler“ den Touristenfischereischein einfach bei den örtlichen Ordnungsbehörden ausstellen lassen.
Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt aktuell 24 Euro. Für die Verlängerung werden 13 Euro fällig.
Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:
- Personalausweis
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins
Weitere Informationen zum Touristenfischereischein finden Sie hier : https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/