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Schuldner- und Gleichstellungsberatung

Schuldnerberatung

Der Arbeitslosenverband ist der Träger mit den meisten staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Interesse wenden Sie sich einfach an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 

 

Hier gelangen Sie zur Website des Arbeitslosenverband MV

Beratungstermine Goldberg, Raiffeisenstraße 4, 19399 Goldberg

Montag08.Januar2024Beratungsstelle Goldberg
Montag29.Januar2024Beratungsstelle Goldberg
Montag19.Februar2024Beratungsstelle Goldberg
Montag11.März2024Beratungsstelle Goldberg
Montag08.April2024Beratungsstelle Goldberg
Montag29.April2024Beratungsstelle Goldberg
Montag27.Mai2024Beratungsstelle Goldberg
Montag17.Juni2024Beratungsstelle Goldberg
Berater: Herr Dr. Hahnel Berater: Herr Dr. Hahnel
Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des ALV OV Lübz u. Umgebung e.V. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des ALV OV Lübz u. Umgebung e.V.
Benziner Chaussee 1, 19386 Lübz Benziner Chaussee 1, 19386 Lübz
038731 56533 038731 56533
038731 24609 038731 24609
kontakt@alv-kv-parchim.de kontakt@alv-kv-parchim.de
An den genannten Sprechtagen, nach Vereinbarung. An den genannten Sprechtagen, nach Vereinbarung.

Beratungstermine Mestlin, Grundschule, 19374 Mestlin

Montag15.Januar2024Beratungsstelle Mestlin
Montag05.Februar2024Beratungsstelle Mestlin
Montag26.Februar2024Beratungsstelle Mestlin
Montag18.März2024Beratungsstelle Mestlin
Montag15.April2024Beratungsstelle Mestlin
Montag06.Mai2024Beratungsstelle Mestlin
Montag03.Juni2024Beratungsstelle Mestlin
Montag24.Juni2024Beratungsstelle Mestlin
Berater: Herr Dr. Hahnel Berater: Herr Dr. Hahnel
Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des ALV OV Lübz u. Umgebung e.V. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des ALV OV Lübz u. Umgebung e.V.
Benziner Chaussee 1, 19386 Lübz Benziner Chaussee 1, 19386 Lübz
038731 56533 038731 56533
038731 24609 038731 24609
kontakt@alv-kv-parchim.de kontakt@alv-kv-parchim.de
An den genannten Sprechtagen, nach Vereinbarung. An den genannten Sprechtagen, nach Vereinbarung.

Sprechstunde Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte bringen frauenspezifische Belange oder Belange von Menschen, die von Diskriminierung auf Grund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind, in die Arbeit der Stadt- oder Gemeindevertretung bzw. Amtsverwaltung ein. Sie machen also „schwache Interessen“ sicht- und hörbar, öffnen und demokratisieren so die kommunale Politik.

In ihrer beratenden Funktion bieten Gleichstellungsbeauftragte Sprechstunden an, in denen sie Hilfe suchenden Bürgern zum Beispiel bei Sorgerechtsstreitigkeiten, in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Diskriminierung unterstützen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen die Weiterleitung an entsprechende Fachämter in der Verwaltung oder an Hilfsangebote für Betroffene, die Ermutigung Hilfe zu suchen und anzunehmen und gegeben falls auch die Weiterleitung von Frauen mit ihren Kindern in geschützte Wohnunterkünfte.

Sie erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

Sie nehmen Querschnittsaufgaben wahr, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung berühren können. Verwaltungsintern wirken die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten darauf hin, dass die gleichstellungspolitischen Interessen der weiblichen Beschäftigten der Behörde, in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind, gewahrt werden.

 

Artikel 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sprechstunden

jeden 1. Donnerstag im Monat von 14 bis 15 Uhr

Donnerstag04.Januar2024
Donnerstag08.Februar2024
Donnerstag07.März2024
Donnerstag04.April2024
Donnerstag02.Mai2024
Donnerstag06.Juni2024
Donnerstag04.Juli2024
Donnerstag01.August2024
Donnerstag05.September2024
DonnerstagOktober2024
Donnerstag07.November2024
Donnerstag05.Dezember2024
Gleichstellungsbeauftragte: Angela Marschall Gleichstellungsbeauftragte: Angela Marschall
Lange Straße 102, 19399 Goldberg Lange Straße 102, 19399 Goldberg
038736 82047 038736 82047
info@amt-goldberg-mildenitz.de info@amt-goldberg-mildenitz.de
Termine können Sie auch außerhalb der Sprechstunde über die Mailadresse vereinbaren. Termine können Sie auch außerhalb der Sprechstunde über die Mailadresse vereinbaren.