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Kindertagesstätten des Amtes Goldberg-Mildenitz

Nachfolgend finden Sie ein Verzeichnis der Kindertagesstätten (Krippen, Kitas) in den Gemeinden des Amtes Goldberg-Mildenitz.

Krippe, Kita und Hort

Laut KiföG haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle. Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Bedarfsprüfungen für einen Betreuungsplatz sowohl für Kita als auch für die Hortbetreuung erfolgt durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Jugend.

Hier finden Sie Anträge für die Bedarfsprüfung

SB Kita

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Susan Schejer