Wir möchten darauf hinweisen, dass Spenden an das Amt die Gemeinden und die Stadt Goldberg bis zum einem Betrag von 300 € gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV 1955 ohne Spendenbescheinigung mit einem Überweisungsbeleg beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Hierzu bestehen folgende Erfordernisse an den Überweisungsbeleg:
Bei Spenden mit einem Betrag über 300€ erstellt das Amt Spendenbescheinigungen. Bitte achten Sie auch hierfür auf die zuvor genannten Erfordernisse.
Wenn Sie ihr Konto sowohl privat als auch im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit nutzen, geben Sie bitte an, in welcher Funktion Sie die Spende tätigen möchten.
Vielen Dank für Ihre Spende!