Ab August ehrenamtliche/r Gleichstellungsbeauftragte/r gesucht
In Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen engagieren sich ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 41 Kommunalverfassung MV. Der Landkreis sowie die Ämter, Gemeinden und Städte haben die gesetzliche Pflicht die Gleichberechtigung in der Politik, der Verwaltung und den Kommunen umzusetzen. Ein Gleichstellungsbeauftragter hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der Verwaltung und in den Kommunen insgesamt beizutragen. […]